Mexiko-Stadt dehnt Fahrverbot auf Samstage aus

Auswärtige Besucher bekommen zeitlich begrenzten Passierschein

Mexiko-Stadt, 1. Juli (MTN) – Mexiko-Stadt hat mit Wirkung vom 1. Juli das an bestimmte Kennzeichen gekoppelte Fahrverbot generell auf Samstage ausgedehnt. Es gilt wie die anderen Werktage jeweils von 05:00 bis 22:00 Uhr. Das Fahrverbot “Hoy no circula” (“Heute fährt nicht”) bestimmt, an welchem Tag Fahrzeuge in der Stadt nicht fahren dürfen, je nach entsprechender farbiger Plakette. Das Fahrverbot gilt für die gesamte Metropolregion und betrifft damit auch die zum Bundesstaat Estado de México gehörenden Vorstädte. Mit dem Programm sollen die Abgasausstöße weiter eingedämmt werden. Das Samstagsfahrverbot gilt damit je Fahrzeug jeweils einmal im Monat.

Auswärtige Besucher sollen eine Art Passierschein bekommen (“Pase Turístico”), der während eines Zeitraumes von sechs Monaten zwei Mal je sieben Tage gilt, teilte der Tourismusminister von Mexiko-Stadt, Alejandro Rojas DÃaz-Durán, mit. Dieser kostenlose Passierschein wird von der Abteilung für Dienstleitstungen und Tourismus der Handelskammern (Cámaras de Comercio, Servicios y Turismo – CONCANACO-SERVyTUR) in den jeweiligen Bundesländern ausgestellt. Vorgelegt müssen dafür der Kfz-Schein (Tarjeta de Circulación), eine Bestätigung, aus der der Wohnsitz hervorgeht (das können zum Beispiel die Telefonrechnung, der mexikanische Sozialversicherungsausweis, Wahlausweis oder im Fall ausländischer Besucher die Aufenthaltsgenehmigung sein). Für den Fall, dass ein längerer Aufenthalt in der Stadt geplant ist, muss der Kfz-Halter bestätigen, dass er sein Fahrzeug in einem der Centros de Verificación genannten Art TüV-Stellen prüfen lassen kann. Dies gilt nur für Fahrzeuge, die nicht älter als acht Jahre sind.

Mexiko-Stadt

Smog in Mexiko-Stadt – hier an der Avenida Insurgentes Sur. Foto: Herdis Lüke

Wer keinen “Pase Turístico” vorweisen kann, wird an den Mautstellen der Autobahnen abgewiesen und muss umkehren. Wer nicht über die gebührenpflichtigen Autobahnen in die Stadt einreist, muss, wenn er erwischt wird, mit einem Bußgeld von rund 1000 Pesos (etwa 61 Euro) in Mexiko-Stadt und 1500 Pesos (91 Euro) im Bundesstaat Mexiko rechnen. Das Fahrzeug wird zudem abgeschleppt und sichergestellt, was mit Kosten von mindestens umgerechnet 33 Euro verbunden ist.

Trotz des Passierscheines befürchtet die Tourismusbranche der mexikanischen Hauptstadt starke Einbußen durch das Fahrverbot. (hl)

Über Herdis

Die deutsche Journalistin und Autorin Herdis Lüke hat Mexiko zu ihrer Wahlheimat gemacht. Das erste Mal lebte sie bereits von 1974 bis 1976 und von 1978 bis 1986 in Mexiko. Auch während ihrer 20 Jahre als Journalistin in Hamburg hat sie Mexiko immer wieder besucht und darüber geschrieben - als Autorin u. a. in den Mexiko-Travelnews. Seit 2006 lebt sie wieder permanent in Mexiko.